Die Güteüberwachung dient der Einhaltung von durch Normen oder Zulassungsbescheide vorgeschriebenen Eigenschaften
von Betonstählen.
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Vorgeschrieben ist hierbei sowohl die Eigenüberwachung des Herstellers als auch die Fremdüberwachung durch anerkannte
Güteschutzgemeinschaften oder Prüfstellen.
Dies gilt gleichermaßen für die Verarbeiterseite. Als Verarbeiter gilt in der Regel, wer Betonstähle in Ringen ver- und/oder
bearbeitet.
Prinzipiell darf nur solcher Betonstahl eingebaut werden, für den der Nachweis der Güteüberwachung durch Bescheinigung des
Händlers oder Herstellers auf dem Lieferschein erbracht ist.
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