Der Feuerwiderstand bezeichnet die Zeitspanne, die ein Bauteil während eines Brandes funktionstüchtig bleiben muß.
Die Feuerwiderstandsklassen werden in Deutschland in der DIN4102 und in Europa in der DIN EN 13501 geregelt.
Es gibt Standard-Bauteile (z.B. Metalltüren, Fenster etc.), deren Feuerwiderstandsdauer in den entsprechenden Normen
aufgeführt sind. Bauteile, die dort nicht aufgeführt sind, benötigen ein Gutachten oder ggf. eine bauaufsichtliche Zulassung
im Rahmen einer Brandprüfung durch ein beim DIBt akkreditierten Prüfinstitutes.
Folgende Brandschutzklassen werden in der DIN 4102 definiert :
Der Buchstabe 'F' bezeichnet in diesem Fall die Art des Bauteils (z.B. Decke, Wand, Stützen, Unterzüge, Treppen)
und die dahinter angegebene Zahl die Dauer in Minuten, die das Bauteil dem Brand widerstehen muß, bevor ein Versagen
des Bauteils eintritt.
Im Wohnungsbau wird in der Regel eine Feuerwiderstandsklasse F30 (bei tragenden Wohnungstrennwänden F90) vorausgesetzt.
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Die Brandprüfung erfolgt gemäß den Vorgaben der DIN EN 1365-2 "Feuerwiderstandsprüfungen für tragende Bauteile".
F30 (feuerhemmend)
F60 (hoch feuerhemmend)
F90 (feuerbeständig)
F120 (hoch feuerbeständig)
F180 (höchst feuerbeständig)
Im Industrie- und Gewerbebau wird heutezutage meist die Fuerwiderstandsklasse F90 vorausgesetzt.
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